Zum 1. August gilt der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Erstklässler. Der
elternbund hessen nennt den Schritt überfällig – und fordert verbindliche Qualitätsstandards,
eine vom Land finanzierte Qualifizierung des Personals und bezahlbare Elternbeiträge.
Mit dem Schuljahr 2026/27 haben Kinder der ersten Klassenstufe in Hessen erstmals einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung: acht Zeitstunden an fünf Werktagen, wobei die Unterrichtszeit angerechnet wird, grundsätzlich auch in den Ferien. Der Anspruch richtet sich an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also an die Landkreise und kreisfreien Städte. Er ist ein Recht, keine Pflicht – Eltern entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie ihn nutzen. In den Folgejahren wird er jahrgangsweise bis zur vierten Klasse ausgeweitet.
„Der Rechtsanspruch ist überfällig und richtig. Er schließt eine Lücke, die nach der Kita aufreißt, obwohl sich am Leben der Familien nichts geändert hat. Aber ein Rechtsanspruch stellt keine einzige Fachkraft ein und baut keine einzige Mensa. Ein Anspruch ist noch kein Platz – und ein Platz ist noch kein Ganztag.“ sagt Korhan Ekinci, Vorsitzender des elternbund hessen.
Die Landesregierung rechnet für das kommende Schuljahr mit rund 60.000 Erstklässlern und geht davon aus, dass 80 Prozent von ihnen einen Ganztagsplatz benötigen – rund 48.000 Plätze. In einer Umfrage des Hessischen Rundfunks unter 33 Schulträgern erklärten 26 von 27 Antwortenden, die Fördermittel von Bund und Land reichten nicht aus. 52 Prozent nannten die Personalgewinnung, 48 Prozent Räume und Mensen als zentrale Herausforderung. Ein Landkreis teilte mit, ohne Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sei das Angebot personell nicht darstellbar.
Hinzu kommen die Kosten für Familien: Für eine achtstündige Betreuung an fünf Tagen werden je nach Schulträger zwischen rund 50 und 280 Euro im Monat fällig, das Mittagessen häufig zusätzlich. 26 von 27 befragten Kommunen und Kreisen erheben weiterhin Beiträge, neun von 23 erhöhen sie zum neuen Schuljahr.
„Ein Recht, das man sich leisten können muss, ist für die Kinder, um die es angeblich geht, kein Recht. Wenn die Kassenlage der Kommune darüber entscheidet, ob ein Kind am Nachmittag gefördert wird, ist der Rechtsanspruch schon beim Start sozial ausgehöhlt.“ so Ekinci.
Der elternbund hessen setzt sich seit langem für einen echten Ganztag ein, der nicht lediglich eine nachmittägliche Betreuung gewährleistet, sondern Teil eines den ganzen Tag umfassenden pädagogischen Konzepts ist: Unterricht, Förderung, Bewegung und Pausen über den Tag verteilt statt Unterricht am Vormittag und Aufsicht am Nachmittag. Davon ist die aktuelle Umsetzung nach Einschätzung des Verbandes weit entfernt – auch, weil das Land gleichzeitig kürzt: Das Fach „Digitale Welt“ wurde in den Ganztag verschoben und als Ausweitung dargestellt, während die dafür vorgesehene Lehrerstundenzuweisung entfällt.
„Aus Betreuung wird nicht dadurch Bildung, dass man ein Gesetz darüber schreibt. Das Land verschiebt Pflichtinhalte in den Ganztag und streicht zugleich die Stunden, mit denen sie unterrichtet würden. Wir bekommen den Anspruch – und verlieren die Substanz.“ sagt der ebh-Vorsitzende.
Der elternbund hessen fordert:
- Fachkräfte statt Aufsicht: verbindliche Qualitätsstandards für den Ganztag und eine vom Land finanzierte, verpflichtende Qualifizierung für nicht pädagogisch ausgebildetes Personal.
- Rhythmisierung statt Anhängsel: ein pädagogisches Gesamtkonzept über den Tag – der Nachmittag ist kein Wartezimmer.
- Erst die Voraussetzungen, dann die Belegung: Räume, Rückzugsorte und Mensakapazitäten, bevor Plätze gemeldet werden.
- Bezahlbarkeit: perspektivisch Beitragsfreiheit, sofort landesweit einheitliche Sozialstaffeln statt eines Flickenteppichs.
- Verlässlich für Eltern, flexibel für Kinder: tragfähige Ferienbetreuung sowie Abhol- und Beförderungsregeln, die zum Familienalltag passen.
Der Verband verweist darauf, dass die Forschung zu Ganztagsschulen seit Jahren dasselbe zeigt: Ganztagsangebote verbessern Schulfreude, Sozialverhalten und Leistungen nur dann, wenn Kinder regelmäßig teilnehmen und die Qualität der Angebote hoch ist. Entscheidend sei nicht die Zahl der Stunden, sondern was in ihnen geschieht.